Google Fonts - Was ist der Grund für die Abmahnwelle?

16
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05
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2023
von
Sophie Jakobs-Woltering

Google mahnt immer häufiger Unternehmen ab, die Google Fonts auf ihrer Webseite nutzen. Ihnen werden datenschutzrechtliche Verstöße wegen einer datenschutzwidrigen Einbindung von Google Fonts vorgeworfen. Schadensersatzforderungen von 100 Euro aufwärts sind dabei keine Seltenheit.

Doch was ist Google Fonts eigentlich? Was steckt hinter dieser Abmahnwelle? - Und vor allem: Läuft auch deine Webseite Gefahr, abgemahnt zu werden?

Im Jahr 2010 stellte Google das interaktive Verzeichnis an Schriftarten mit dem Namen Google Fonts vor. Dieses umfasst mittlerweile über 1000 verschiedene Schriftarten. Viele Unternehmen, Webdesigner und Blogger nutzen diese Schriftarten nur allzu gerne, da diese einerseits ein optisch ansprechbares Erscheinungsbild bieten und andererseits frei verfügbar sind.

Um jedoch Gebrauch von diesem Service machen zu können, gibt es zwei Möglichkeiten: Einerseits eine dynamische Einbindung oder andererseits eine statische Einbindung.

Was ist eine statische oder eine dynamische Einbindung?

Bei einer statischen Einbindung werden die gewünschten Schriftarten heruntergeladen und auf dem eigenen Server wieder hochgeladen und gespeichert. Sobald es zur Nutzung dieser Schriftarten kommt, werden diese aus dem eigenen Speicher geladen. Somit gelten sie als Lokal eingebunden.

Bei einer dynamischen Einbindung hingegen werden die Google Fonts beim Aufruf von der eigenen Website von den Servern von Google geladen. Währenddessen werden die eigene IP-Adresse, Informationen über die besuchte Website, den Browser und auch das Betriebssystem an Google weitergeleitet, um eine Verbindung zu den Google Servern zu ermöglichen. Dementsprechend handelt es sich im Vergleich zu der statischen Einbindung nicht um eine lokale Einbindung, sondern um eine Art Remote Nutzung, weshalb private Daten übermittelt werden.

Und warum wird nun abgemahnt?

Viele Unternehmen haben von der dynamischen Einbindung Gebrauch gemacht, um Ressourcen auf ihren eigenen Servern zu sparen. Durch die Nutzung der dynamischen Einigung wurden jedoch private Informationen an Google und somit an die Server in den USA übermittelt. Dies hatte zur Folge, dass vielen Unternehmen vorgeworfen wurde, die personenbezogenen technischen Daten nicht ausreichend zu schützen.

Nach einem neuen Urteil des Landesgerichts München sei dieses jedoch ohne die Einwilligung des Webseiten-Nutzers datenschutzwidrig und würde nach Artikel 6 Absatz 1 (a) der Datenschutz Grundverordnung (DSGVO) die allgemeinen Persönlichkeitsrechte in Form von informationeller Selbstbestimmung verletzen. Die informationelle Selbstbestimmung umfasst das Recht, selbst über die Weitergabe von personenbezogenen Daten zu entscheiden.

Läuft dein Unternehmen auch in Gefahr, abgemahnt zu werden?

Unser Team legt großen Wert auf den Schutz und die Sicherheit deiner Daten. Dementsprechend stellen wir auch bei der Verwendung von Google Fonts sicher, dass keine deiner Daten an Google oder Dritte übermittelt werden. Bei der Verwendung von dem Content-Management-System Typo3 ist die statische Einbindung automatisch hinterlegt. Die Verwendung der lokalen Methode ist laut dem Landesgericht München datenschutzrechtlich betrachtet unbedenklich nutzbar. Somit musst du dir keine Sorgen um mögliche Abmahnungen machen.